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Auslandspraktika in der Österreichischen Botschaft in Washington

Mit der Möglichkeit von Auslandspraktika möchte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) denjenigen Personen, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, die Aufgaben und Arbeitsweisen von Vertretungsbehörden aus erster Hand kennen zu lernen.

Voraussetzungen

  • Auslandspraktika in der Botschaft stehen StudentInnen, FachhochschulabsolventInnen und UniversitätsabsolventInnen offen. Rechtsgrundlage für Verwaltungspraktika bildet der Abschnitt Ia (§§ 36a bis 36e) Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG).

  • Für die Absolvierung eines Auslandspraktikums gibt es kein fixes Alterslimit, doch sollte der Ausbildungscharakter klar im Vordergrund stehen.

  • Auslandspraktika begründen kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis.

  • Sie werden im Außenministerium für die Dauer von 2 oder 3 Monaten abgeschlossen.

  • Die verpflichtende tägliche Anwesenheit umfasst 8 Stunden (40 Wochenstunden).

  • Verwaltungspraktikanten gebührt ein monatlicher Ausbildungsbeitrag. Dieser beträgt 50% des Monatsentgelts eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase(§ 72 Abs. 1 VBG) der Entlohnungsgruppe v1 bzw. v2. Die Zuordnung lautet folgend:

    • Entlohnungsgruppe v1: AbsolventInnen eines Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums und AbsolventInnen eines Fachhochschul-Bachelor- oder Masterstudienganges bzw. eines Fachhochschul-Diplomstudienganges (ab dem Datum/Tag der Verleihung des akademischen Grades)

    • Entlohnungsgruppe v2: sonstige UniversitätsabsolventInnen, sonstige FachhochschulabsolventInnen und AbsolventInnen einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung)

    • AuslandspraktikantInnen werden bei der ÖGK sozialversichert. Der Abschluss einer für die USA gültigen privaten Krankenversicherung wird jedoch dringend angeraten, da die ÖGK nur einen Bruchteil der Kosten einer Krankenbehandlung in den USA abdeckt!

    • AuslandspraktikantInnen müssen für sämtliche Kosten selbst aufkommen (An- und Abreise, Aufenthalt, Unterkunft, Visakosten, etc).

  • Regeln nach absolvierten Praktika im Inland:

    Kandidaten und Kandidatinnen, welche für ein Auslandspraktikum vorgesehen sind und zuvor ein Kurzpraktikum (bis 3 Monate) in einem anderen Ressort absolviert haben, müssen einen zeitlichen Abstand von mindestens 9 Monaten einhalten. Personen, welche zuvor ein reguläres Verwaltungspraktikum von bis zu einem Jahr absolviert haben, können ab 01.01.2025 auch noch ein Auslandspraktikum absolvieren – für diese Personen gilt diese Wartefrist nicht.

    InteressentInnen bewerben sich direkt bei der Österreichischen Botschaft in Washington, DC, wobei die Aufnahmekapazitäten aus finanziellen Gründen beschränkt sind.


Bewerbungen für 2025:

Ihre Bewerbungsunterlagen (aktueller Lebenslauf mit Foto, Motivationsschreiben in deutscher und englischer Sprache) senden Sie bitte an Washington-VA@bmeia.gv.at. Von der Übermittlung weiterer Dokumente (Empfehlungsschreiben, Zeugnisse etc.) ist abzusehen.